Seit der Kreisverbandsreform des Landesverbands, ist der Kreisverband, bis auf weiteres, für die Städte Essen und Bottrop zuständig.
Diese Tatsache soll in der Kreissatzung wiedergespiegelt werden.
| Antragsteller*in: | Vorstand der Grünen Jugend Essen (dort beschlossen am: 25.11.2025) |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 25.11.2025, 12:34 |
§ 1 Sitz und Name
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Organe
Die Organe der GRÜNE JUGEND Essen sind die Kreismitgliederversammlung und der
Vorstand.
§ 4 Kreismitgliederversammlung
§ 5 Vorstand
Die Sprecher*innen, der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand
insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen.
§ 6 Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Auflösung
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde zuletzt am 27. Oktober 2023 geändert. Mit Beschluss der
Satzung tritt diese in der geänderten Fassung in Kraft.
Seit der Kreisverbandsreform des Landesverbands, ist der Kreisverband, bis auf weiteres, für die Städte Essen und Bottrop zuständig.
Diese Tatsache soll in der Kreissatzung wiedergespiegelt werden.